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Statutenänderung; Was ist die Idee dahinter!?


In unseren Statuten hat es aus unserer Sicht im Absatz 2 und 5 anpassungsbedarf.


Die Mitgliedschaft wurde bisher nicht gemäss den Statuten gelebt. Die neue Formulierung soll hier klarer darstellen, wie diese gelebt werden soll. Im Sinne von "vom Dorf für's Dorf" soll diese offener für alle Interessierten gestaltet werden.


2. Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft setzt sich zusammen aus Einzelmitgliedern und Familien. Die Aufnahme neuer Mitglieder kann jederzeit durch den Vorstand erfolgen. Sie setzt die Anerkennung der vorliegenden Statuten voraus. Wer als Einzelmitglied oder Familie einen Beitrag einzahlt, zählt als Mitglied des Dorfvereins. Die Mitglieder akzeptieren die Statuten.

Alle Mitglieder können zum aktiven Mithelfen für einen Anlass angefragt werden. Jährlich findet für alle Mithelfer ein Mithelferessen statt.


Mit gestaffelten Austritten soll zum einen die Kontinuität des Vereins gesichert werden und zum andern soll eine praktikable "Amtsdauer" welche auch gelebt werden kann angestrebt werden.

Um die Nachfolge besser planen zu können wird die "Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate verlängert. Dies gibt dem Vorstand Zeit offen werdende Funktionen neu zu besetzen.


5. Der Vorstand


Der Vorstand besteht aus mindestens 6-8 Mitgliedern, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassier und Beisitzer.

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.


Alle Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar.

Der Präsident wird von der Hauptversammlung aus der Mitte der gewählten Vorstandsmitglieder gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst und bestimmt insbesondere seinen Vizepräsidenten, seinen Kassier und seinen Sekretär.

In den geraden Jahren wird der Präsident, der Kassier und der Beisitzer gewählt und in den ungeraden Jahren der Vizepräsident, die Sekretärin und der Webmaster.


Die Demission als Vorstandmitglied ist unter Einhaltung einer 3-monatigien Kündigungsfrist auf Ende des Vereinsjahres möglich.

Die Demission als Vorstandmitglied ist unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist auf Ende der Amtsdauer möglich.


Diese Änderungen werden anlässlich der HV vom 24.03.2022 vorgelegt und abgestimmt.



AG Statuten Reni, Corina & Peschä



Statuten_2022
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